Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) geben. Diese Erklärung gilt für das Onlineangebot www.lenzproducts.com.
Lenz Ges.m.b.H.
Staudachstraße 3
6858 Schwarzach
Unser Lenz Products (Lenz Ges.m.b.H.) Onlineshop bietet Endverbrauchern insbesondere textile Sport- und Funktionstextilien (z. B. Socken, Funktionsunterwäsche und Handschuhe) sowie beheizte Textilien für den gesamten Körper zum Kauf an. Die Dienstleistung besteht darin, Kunden eine benutzerfreundliche Onlineplattform zum Stöbern und Bestellen dieser Produkte bereitzustellen. Wir richten uns mit unserem Angebot an private Verbraucher in Österreich, Deutschland und anderen EU-Ländern und legen Wert darauf, dass alle Kundinnen und Kunden die Plattform nutzen können.
Über unsere Website www.lenzproducts.com bieten wir Produkte von Lenz Products zum Kauf an. Weiters können Sie
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit den Vorgaben des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) sowie mit den Anforderungen der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ und dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), umgesetzt durch die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) und das BaFG (BGBl. I Nr. 144/2023), vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
Wir verwenden derzeit ein älteres Shopify-Template, das in Bezug auf Barrierefreiheit nur teilweise den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine vollständige Anpassung dieses Templates an die geltenden gesetzlichen Vorgaben wäre mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwand verbunden.
Daher haben wir uns entschieden, ein neues, barrierefreies Shopify-Template zu entwickeln, das die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) vollständig erfüllt. Die Veröffentlichung dieses neuen Templates ist für das Jahr 2026 geplant. Damit werden sämtliche derzeit noch bestehenden Barrieren im Onlineshop behoben.
Weiters arbeiten wir an der Umsetzung einer neuen, barrierefreien Newsletter-Anmeldung, die den Anforderungen des BaFG entspricht. Die Veröffentlichung dieser neuen Newsletter-Anmeldung ist für Ende 2025 vorgesehen.
Neu bereitgestellte Inhalte, insbesondere PDF-Dokumente und eingebettete Videos, werden künftig barrierefrei gestaltet. Bestehende Inhalte werden schrittweise überarbeitet. Konkrete Umsetzungszeiträume können je nach Inhalt variieren und werden auf Anfrage mitgeteilt.
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 23.06.2025.
Letzte Aktualisierung der Erklärung: 23.06.2025.
Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich aktualisiert.
Prüfmethode: Interne Selbstbewertung unter Einsatz geeigneter Online-Tools und ergänzend durch externe Dienstleister.
Stand der Prüfung der Inhalte: Juni 2025
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Inhalte nicht barrierefrei nutzbar sein, freuen wir uns über eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Lenz Ges.m.b.H.
Staudachstraße 3
6858 Schwarzach
Österreich
E-Mail: shop@lenzproducts.com
Telefon: +43 5572 58143
Website: https://lenzproducts.com
Wir werden Ihr Anliegen prüfen und uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Sollten Sie mit unserer Antwort oder der Umsetzung von Barrierefreiheit nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Bundes für Gleichbehandlung wenden. Dort wird versucht, gemeinsam eine Lösung zu finden. Das Verfahren ist kostenlos und erfordert keine anwaltliche Vertretung.
Kontakt der Schlichtungsstelle:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/4 Gleichstellung und Gleichbehandlung
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: gleichbehandlung@bmaw.gv.at
Telefon: +43 1 71100‑620713
Quelle: e-recht24.de