der LENZ GesmbH., Staudachstraße 3, 6858 Schwarzach, Österreich
GELTUNG, VERTRAGSPARTEIEN
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern die LENZ GesmbH. (im Folgenden: LENZ) diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien.
- LENZ und der Käufer sind Unternehmer. Das gegenständliche Rechtsgeschäft gehört zum Betrieb ihrer Unternehmen.
ANGEBOTE
- Angebote von LENZ auf der Homepage sind freibleibend. Die Bestellung des Käufers ist ein Anbot an LENZ zum Abschluss eines Kaufvertrages und gilt erst mit Zusendung der Bestellbestätigung als angenommen.
- Auftragsänderungen wie z.B. die Änderung des Lieferortes können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
PREISE, ZAHLUNG
- Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ab € 300,- netto pro Liefertermin wird frei Haus geliefert. Bei Bestellungen unter diesem Betrag versteht sich der Preis zzgl. Porto. Der Käufer ist mit der Zustellung durch einen Express-Versand einverstanden.
- Der Kaufpreis ist ab Zusendung der Bestellbestätigung zur Zahlung fällig. Es gelten die vereinbarten Skontierungsmöglichkeiten laut Auftragsbestätigung.
- Bei Zahlungsverzug ist LENZ berechtigt, den Käufer mit allen zweckmäßigen, durch seine Nichterfüllung der Vertragspflichten auflaufenden Spesen, insbesondere auch den Kosten der Mahnung und Intervention eines Inkassobüros bzw. Rechtsanwaltes zu belasten.
- Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung von Spesen und Verzugszinsen verrechnet.
AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
LIEFERUNG, LIEFERVERZUG
- Die Lieferung setzt die Zusendung der Bestellbestätigung durch LENZ an den Käufer voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Der Käufer ist verpflichtet, die von LENZ zur Verfügung gestellten Lieferungen abzunehmen. Lieferungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.
- Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers ist LENZ zur Geltendmachung von Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
- Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest zweiwöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
- LENZ behält sich den Rücktritt vom Vertrag im Fall von Betriebsstörungen in der Fabrik oder bei Lieferanten, verursacht durch höhere Gewalt, Brand, Krankheit oder Krieg vor.
- Verpackungen sind über INTERSEROH Nr. 127583 entpflichtet.
- LENZ ist berechtigt sofort vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer vertragliche Verpflichtungen - auch aus anderen Verträgen - verletzt, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen.
ERFÜLLUNGSORT, GEFAHRTRAGUNG BEI ANNAHMEVERZUG
- Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist 6858 Schwarzach, Österreich.
- Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 (sechs) Wochen auf Gefahr und Kosten des Käufers gelagert, wofür dem Käufer eine angemessene Lagergebühr in Rechnung gestellt wird. Gleichzeitig ist LENZ berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten und Schadenersatz zu begehren.
EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGSRECHTE
- Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware im Eigentum von LENZ. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, ist LENZ berechtigt, die Ware zurückzunehmen bzw. zurückzuholen.
- Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer LENZ unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
- Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn LENZ diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des (weiteren) Käufers bekannt gegeben wurde und LENZ der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an LENZ abgetreten und ist LENZ jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
- Die Gewährleistung und Haftung für Mängel wird nur übernommen, wenn diese innerhalb von 6 (sechs) Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer auftreten.
- Der Käufer ist verpflichtet Mängel unverzüglich, spätestens aber nach 7 (sieben) Tagen, nach Erhalt der Lieferung gegenüber LENZ schriftlich zu rügen. Andernfalls treffen den Käufer die Rechtsfolgen des § 377 UGB.
- LENZ steht es frei, eine mangelhafte Lieferung auszutauschen, zu verbessern oder Preisminderung geltend zu machen.
- Die Haftung wird im gesetzlich zulässigen Ausmaß für sämtliche Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. LENZ haftet nicht für Folgeschäden, Drittschäden oder entgangenen Gewinn.
- 933b ABGB findet keine Anwendung.
- Der Käufer darf keine Veränderungen an der erworbenen Ware vornehmen, andernfalls hat der Käufer keinen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz. Die mitgelieferten Gebrauchsanleitungen und Wartungsanweisungen sind vom Käufer zu befolgen und beim Weiterverkauf ebenfalls mitzuliefern.
DIVERSES
- Der Käufer hat über alle Geschäftsgeheimnisse von LENZ während der Dauer des Vertrages und nach seiner Beendigung Stillschweigen zu bewahren.
- LENZ ist zur Erfüllung des Vertrages berechtigt Subunternehmer zu beauftragen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
- Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Falle, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommenden Bestimmung zu ersetzen.
- Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
- Die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 6858 Schwarzach, Österreich.